3 SsOWi 941/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-17, 3 SsOWi 941/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-17, 3 SsOWi 941/08
3 SsOWi 941/08Obergericht17.02.2009
Regest
Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 941/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 3 SsOWi 941/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0217.3SSOWI941.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StVG § 25; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit darin ein Fahrverbot angeordnet worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.