3 Ws 37, 38/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-17, 3 Ws 37, 38/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-17, 3 Ws 37, 38/09
3 Ws 37, 38/09Obergericht17.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 37, 38/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-17
Aktenzeichen: 3 Ws 37, 38/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0217.3WS37.38.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Dem Verurteilten wird von Amts wegen auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 08.01.2009 gewährt.
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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