1 UF 133/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-26, 1 UF 133/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-26, 1 UF 133/08
1 UF 133/08Obergericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 133/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 1 UF 133/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0226.1UF133.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 22. April 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Minden in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Schei-dung nachehelichen Unterhalt wie folgt zu zahlen:
-
bis zum 31.12.2012 monatlich 645,00 €, davon 129,00 € Altersvorsorgeunterhalt,
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ab dem 01.01.2013 und befristet bis zum 31.12.2014 monatlich 460,00 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Antragsgegnerin und die weitergehende Berufung des Antragstel¬lers werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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