2 U 172/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-26, 2 U 172/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 172/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 2 U 172/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0226.2U172.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 27. Januar 2006 zum Zwecke der Zustellung verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 13. Januar 2006 wird zurückgewiesen.
Dem Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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