4 WF 269/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-26, 4 WF 269/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-26, 4 WF 269/08
4 WF 269/08Obergericht26.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 269/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-26
Aktenzeichen: 4 WF 269/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0226.4WF269.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 27.12.2008 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde vom 20.7.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht – Siegen vom 25.06.2008 wird als unzulässig verworfen.
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