31 U 42/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-02, 31 U 42/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 42/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-02
Aktenzeichen: 31 U 42/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0302.31U42.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 10.01.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerklage ist aufgrund übereinstimmender Erklärung der Parteien erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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