Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-03, 10 U 95/08

10 U 95/08Obergericht03.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-03

Aktenzeichen: 10 U 95/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0303.10U95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. August 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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