Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-08, 12 U 100/08

12 U 100/08Obergericht08.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 100/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-08

Aktenzeichen: 12 U 100/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0508.12U100.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivil-kammer des Landgerichts Bochum vom 30.6.2008 - 6 O 415/07 - abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 491.022,54 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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