17 U 29/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-14, 17 U 29/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 29/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: 17 U 29/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0514.17U29.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten vom 19.02.2009 gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund durch Beschluss gem. § 522 II S.1 ZPO zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 II Nr.2 und 3 ZPO vorliegen.
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