4 U 17/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-14, 4 U 17/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 17/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: 4 U 17/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0514.4U17.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 06. November 2008 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 24. September 2008 wird aufgehoben und der Antrag des Antragstellers vom 16. September 2008 zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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