28 U 9/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-19, 28 U 9/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 9/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-19
Aktenzeichen: 28 U 9/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0519.28U9.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. November 2008 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise abgeändert.
Die Klage bleibt mit dem Hauptantrag abgewiesen.
Auf den Hilfsantrag wird der Beklagte zu 1 verurteilt, an die Klägerin 228.350 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 18. Januar 2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Lebensversicherungen bei der M, M3, zu den Verträgen
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X Versicherungsschein-Nr. #######
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und X1 Versicherungsschein-Nr. #########
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sowie X Versicherungsschein-Nr. #######
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und X1 Versicherungsschein-Nr. ########.
Der weitergehende Hilfsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 1 zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu voll-streckenden Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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