20 U 135/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-20, 20 U 135/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-20, 20 U 135/08
20 U 135/08Obergericht20.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 135/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-20
Aktenzeichen: 20 U 135/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0520.20U135.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.07.2008 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.