4 U 223/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-26, 4 U 223/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 223/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-26
Aktenzeichen: 4 U 223/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0526.4U223.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. November 2008 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.580,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. März 2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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