Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-09, 5 Ss OWi 297/09

5 Ss OWi 297/09Obergericht09.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss OWi 297/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-09

Aktenzeichen: 5 Ss OWi 297/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0609.5SS.OWI297.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Rechtsbeschwerdeverfah-rens hat die Staatskasse zu tragen, die der Betroffenen auch die ihr entstan-denen notwendigen Auslagen zu ersetzen hat.

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