11 U 139/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-10, 11 U 139/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-10, 11 U 139/08
11 U 139/08Obergericht10.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 139/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-10
Aktenzeichen: 11 U 139/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0610.11U139.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Juli 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 181.464,22 € festgesetzt.
Die mit Schriftsatz vom 27.05.2009 erhobene Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 29.04.2009 wird zurückgewiesen.
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