Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-17, 11 U 112/08

11 U 112/08Obergericht17.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 112/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-17

Aktenzeichen: 11 U 112/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0617.11U112.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. April 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3801,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Oktober 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und das beklagte Land zu 95 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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