Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-22, 6 WF 154/09

6 WF 154/09Obergericht22.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 154/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-22

Aktenzeichen: 6 WF 154/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0622.6WF154.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 02.04.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem

Gegenstandswert von 468,74 €.

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