6 WF 154/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-22, 6 WF 154/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-22, 6 WF 154/09
6 WF 154/09Obergericht22.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 154/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-22
Aktenzeichen: 6 WF 154/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0622.6WF154.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 02.04.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem
Gegenstandswert von 468,74 €.
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