I-31 U 173/06•Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-29, I-31 U 173/06
Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-29, I-31 U 173/06
I-31 U 173/06Obergericht29.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 173/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-29
Aktenzeichen: I-31 U 173/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0629.I31U173.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 26.04.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Widerklage ist aufgrund übereinstimmender Erklärung der Parteien erle-digt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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