Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-01, 8 UF 171/08

8 UF 171/08Obergericht01.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 171/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-01

Aktenzeichen: 8 UF 171/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0701.8UF171.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

  1. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

  2. Das Hausratsteilungsverfahren ist erledigt.

  3. Das Verfahren über den Zugewinnausgleich wird gemäß § 246 ZPO auf Antrag der Antragstellerin ausgesetzt.

  4. Der Antrag der Antragstellerin, die Ehesache durch Beschluss für erledigt zu erklären, wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird insoweit zugelassen.

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