Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-03, 11 U 25/09

11 U 25/09Obergericht03.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 25/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-03

Aktenzeichen: 11 U 25/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0703.11U25.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. November 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.