Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-07, 27 U 59/08

27 U 59/08Obergericht07.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 59/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 27 U 59/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0707.27U59.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Januar 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.