8 W 22/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-13, 8 W 22/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 W 22/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: 8 W 22/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0713.8W22.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 10.000 € zu tragen.
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