Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-14, 2 Ws 159/09

2 Ws 159/09Obergericht14.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 159/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-14

Aktenzeichen: 2 Ws 159/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0714.2WS159.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der Festsetzungsent-scheidung vom 23. März 2009 und des angefochtenen Beschlusses vom

  1. Mai 2009, die weder durch das Vorbringen des Beschwerdeführers in der Erinnerung vom 26. März 2009 noch in der Beschwerde vom 08. Mai 2009 ausgeräumt werden, als unbegründet verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht

erstattet.

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