3 Ss OWi 355/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-14, 3 Ss OWi 355/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-14, 3 Ss OWi 355/09
3 Ss OWi 355/09Obergericht14.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 355/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 355/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0714.3SS.OWI355.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern übertra-gen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten der Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 1 S. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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