Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-15, 15 Wx 350/08

15 Wx 350/08Obergericht15.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 350/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-15

Aktenzeichen: 15 Wx 350/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0715.15WX350.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weiteren Beschwerde im Übrigen wird der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Kostenrechnung des Notars N vom 11. Juni 2008 wird aufgehoben, soweit un-ter II. für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Treuhandauftrag der Volksbank eine Betreuungsgebühr gemäß § 147 Abs.2 KostO sowie die anteilige Umsatz-steuer berechnet worden sind. Der Rechnungsendbetrag reduziert sich damit auf 51,29 €.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 29,81 € festgesetzt.

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