25 W 259/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-17, 25 W 259/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-17, 25 W 259/09
25 W 259/09Obergericht17.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 259/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: 25 W 259/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0717.25W259.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der 12. Zivilkammer beim Landgericht Dortmund abgeändert.
Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls des Amtsgerichts Gliwice (Polen) vom 4.3.2008 (XGNc 19/08) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gegenstandswert: 35.700,01 EUR.
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