Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-17, 25 W 259/09

25 W 259/09Obergericht17.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 259/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-17

Aktenzeichen: 25 W 259/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0717.25W259.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Vorsitzenden der 12. Zivilkammer beim Landgericht Dortmund abgeändert.

Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls des Amtsgerichts Gliwice (Polen) vom 4.3.2008 (XGNc 19/08) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gegenstandswert: 35.700,01 EUR.

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