Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-21, 4 U 61/09

4 U 61/09Obergericht21.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 61/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-21

Aktenzeichen: 4 U 61/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0721.4U61.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Februar 2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

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