4 U 76/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-07-30, 4 U 76/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 76/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-30
Aktenzeichen: 4 U 76/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0730.4U76.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.02.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 4.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz der Europäischen Zentralbank seit dem 29.07.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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