15 Wx 288/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-03, 15 Wx 288/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-03, 15 Wx 288/08
15 Wx 288/08Obergericht03.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 288/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-03
Aktenzeichen: 15 Wx 288/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0803.15WX288.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) als Gesamtschuldnern auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
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