17 U 29/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-05, 17 U 29/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 29/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-05
Aktenzeichen: 17 U 29/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0805.17U29.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.12.2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 16.364,13 €.
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