Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-06, 3 Ws 252/09

3 Ws 252/09Obergericht06.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 252/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-06

Aktenzeichen: 3 Ws 252/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0806.3WS252.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: § 68 f StGB

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) verworfen.

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