3 Ws 252/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-06, 3 Ws 252/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-06, 3 Ws 252/09
3 Ws 252/09Obergericht06.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 252/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-06
Aktenzeichen: 3 Ws 252/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0806.3WS252.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 68 f StGB
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) verworfen.
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