2 Ws 211/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-13, 2 Ws 211/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-13, 2 Ws 211/09
2 Ws 211/09Obergericht13.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 211/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-13
Aktenzeichen: 2 Ws 211/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0813.2WS211.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss insoweit aufgeho-ben, als die Beiordnung von Rechtsanwalt E2 aus N abgelehnt worden ist.
Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt E2 aus N als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen
notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse, § 467
Abs. 1 StPO).
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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