13 UF 83/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-14, 13 UF 83/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-14, 13 UF 83/09
13 UF 83/09Obergericht14.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 83/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-14
Aktenzeichen: 13 UF 83/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0814.13UF83.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster abgeändert.
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Münster vom 21. August 2008 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind die Kosten der Säumnis, die dem Beklagten zur Last fallen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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