Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 15 Wx 357/08

15 Wx 357/08Obergericht18.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 357/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-18

Aktenzeichen: 15 Wx 357/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.15WX357.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 23.08.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 08.08.2007 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der zweiten und dritten Instanz werden den Beteiligten zu 1) auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet auch in diesen Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird – insoweit auch in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts vom 20.08.2007 - für alle Instanzen auf jeweils 6.000 € festgesetzt.

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