2 Ws 209 und 210/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 2 Ws 209 und 210/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-18, 2 Ws 209 und 210/09
2 Ws 209 und 210/09Obergericht18.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 209 und 210/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-18
Aktenzeichen: 2 Ws 209 und 210/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0818.2WS209UND210.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet ver¬worfen.
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