27 U 34/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-20, 27 U 34/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 34/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-20
Aktenzeichen: 27 U 34/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0820.27U34.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Dezember 2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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