Oberlandesgericht Hamm, 2009-08-20, 27 U 34/09

27 U 34/09Obergericht20.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 34/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-20

Aktenzeichen: 27 U 34/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0820.27U34.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Dezember 2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.