2 Ws 233/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-01, 2 Ws 233/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-01, 2 Ws 233/09
2 Ws 233/09Obergericht01.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 233/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: 2 Ws 233/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0901.2WS233.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§§ 46 Abs. 1 OWiG,
473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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