Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-07, I-5 U 42/09

I-5 U 42/09Obergericht07.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 42/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-07

Aktenzeichen: I-5 U 42/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0907.I5U42.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. November 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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