Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-09, I-13 W 51/08

I-13 W 51/08Obergericht09.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-13 W 51/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-09

Aktenzeichen: I-13 W 51/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0909.I13W51.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 29.07.2008 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 20.06.2008 abgeändert.

Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus E Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.873,28 Euro festgesetzt.

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