12 UF 170/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-18, 12 UF 170/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-18, 12 UF 170/09
12 UF 170/09Obergericht18.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 170/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 12 UF 170/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0918.12UF170.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Farriiliensachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten zu 2.) und der Streithelferin der Beklagten zu 2.) gegen das am 12. Mai 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird gern. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Beklagte zu 2.) und.die Streithelferin der Beklagten zu 2:) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
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