Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-18, 26 U 23/09

26 U 23/09Obergericht18.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 23/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-18

Aktenzeichen: 26 U 23/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0918.26U23.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. November 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vorher Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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