Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-22, 4 U 77/09

4 U 77/09Obergericht22.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 77/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-22

Aktenzeichen: 4 U 77/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0922.4U77.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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