Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-24, 4 U 104/09

4 U 104/09Obergericht24.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 104/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-24

Aktenzeichen: 4 U 104/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0924.4U104.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels der Klägerin das am 5. Mai 2009 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abge¬ändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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