Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-25, 25 W 333/09

25 W 333/09Obergericht25.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 333/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-09-25

Aktenzeichen: 25 W 333/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0925.25W333.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Beteiligten zu 1) aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für seine Tätigkeit als im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt auf

234,43 €

festgesetzt wird.

Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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