Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-05, 18 U 104/08

18 U 104/08Obergericht05.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 104/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-05

Aktenzeichen: 18 U 104/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1005.18U104.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Mail 2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert den Kläger mit mehr als 20.000,00 € und die Be-klagte mit weniger als 20.000,00 €; die Revision wird nicht zugelassen.

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