19 U 96/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-16, 19 U 96/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 96/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-16
Aktenzeichen: 19 U 96/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1016.19U96.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Be¬ru¬fung des Klägers ge¬gen das am 10.06.2009 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Landgerichts Dortmund (8 O 272/07) wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert des Be¬ru¬fungs¬verfahrens wird auf bis 600 EUR fest¬ge¬setzt.
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