22 U 131/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-19, 22 U 131/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-19, 22 U 131/08
22 U 131/08Obergericht19.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 131/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-19
Aktenzeichen: 22 U 131/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1019.22U131.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum mit Ergänzung vom 19.02.2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
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