12 UF 283/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-21, 12 UF 283/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-21, 12 UF 283/08
12 UF 283/08Obergericht21.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 283/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 12 UF 283/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1021.12UF283.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht Lübbecke vom 12. November 2008 abge-ändert:
Den Beteiligten zu 3) und 4) wird aufgegeben, das am #####2006 geborene Kind X X1 an die Beteiligten zu 1) und 2) bis spätestens zum 31.01.2010 herauszugeben.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 €.
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