3 Ws 330/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-22, 3 Ws 330/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-22, 3 Ws 330/09
3 Ws 330/09Obergericht22.10.2009
Regest
Zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs wenn Angaben dazu fehlen, wann der Antragsteller selbst vom Wegfall des Hindernisses erfahren hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 330/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-22
Aktenzeichen: 3 Ws 330/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1022.3WS330.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 45
Leitsätze
Zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs wenn Angaben dazu fehlen, wann der Antragsteller selbst vom Wegfall des Hindernisses erfahren hat.
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.
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