Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-22, 3 Ws 330/09

3 Ws 330/09Obergericht22.10.2009

Regest

Zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs wenn Angaben dazu fehlen, wann der Antragsteller selbst vom Wegfall des Hindernisses erfahren hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 330/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-22

Aktenzeichen: 3 Ws 330/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1022.3WS330.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 45

Leitsätze

Zur Zulässigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs wenn Angaben dazu fehlen, wann der Antragsteller selbst vom Wegfall des Hindernisses erfahren hat.

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unzulässig verworfen.

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