3 U 31/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 3 U 31/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 31/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 3 U 31/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1027.3U31.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
wird die Berufung der Klägerin gegen das am 9.2.2009 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Senatsbeschluss nach § 522 II 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 97 I ZPO).
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